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Allgemeine Bedingungen:

 



1)     Angebote gelten freibleibend (bezüglich der Preise vorbehaltlich eventueller Preisänderungen der Vorlieferanten). Änderungen sind verhandelbar.

2)     Änderung der angebotenen Konfiguration durch Austausch von Komponenten gegen Komponenten gleicher Leistung und Qualität aber anderen Typs oder von anderem Hersteller bleiben grundsätzlich vorbehalten.

3)     Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in € netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%.

4)     Gelieferte Waren / Ersatzteile verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung meiner Forderung in meinem Eigentum und unterliegen dem verlängerten Eigentumsvorbehalt.

5)     Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die ausgelöst wurden durch Bedienfehler, Änderungen (insbesondere Softwareinstallation oder Einstellungsänderung) an Hardware oder Software durch den Kunden oder Dritte, sowie Folgen von Hardwaredefekten, von Schadensprogrammen (Viren) oder von Fremdeinwirkung von Außen ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist somit Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die ausgelöst wurden durch Überspannungen, Fehlströme oder sonstige physikalische Einflüsse von außen insbesondere aus dem Kundennetzwerk, dem Telekommunikationsnetz oder dem Stromversorgungsnetz.

6)       Lexware-Formularprogrammierung: Die erstellte Software integriert sich als Formularprogramm in die Kundensoftware für das Rechnungswesen und hat systembedingt keine Möglichkeit Daten in der zugrundeliegenden genutzten Kundensoftware für das Rechnungswesen zu verändern. Alle Ergebnisse liegen jeweils als jederzeit einsehbare Anzeige auf dem Bildschirm oder als Ausdruck auf Papier vor. Die Kundensoftware bietet die Option, den Ausdruck auch als elektronisches Dokument (Adobe Acrobat PDF-File) herzustellen..

§         Demzufolge sind eventuelle Fehler für den Anwender offensichtlich. Über eine Abstellung von Fehlleistungen der übergebenen Software gegenüber den zugesicherten Eigenschaften hinaus können keine Ansprüche, insbesondere keinerlei Schadensersatzansprüche akzeptiert werden.

§         Der Kunde erhält das Recht, die erstellte Software zeitlich unbegrenzt in der übergebenen Form und in der lt. zugesicherten Eigenschaften vorgesehenen Umgebung auf beliebig vielen Arbeitsplätzen für das eigene Rechnungswesen selbst zu nutzen.

§         Eine Weitergabe an Dritte (auch Auftragnehmer / Erfüllungsgehilfen außer Haus oder Dienstleister für den Kunden) ist nicht gestattet.

§         Ebenso ist eine Fremdnutzung wie durch Vermietung oder anderweitige auch zeitlich begrenzte Überlassung an Dritte ausgeschlossen.

§         Es besteht kein Anspruch auf Fortentwicklung der Software oder auf Anpassung an geänderte Umgebung oder Einsatzfälle wie zum Beispiel durch Versions-Änderungen durch Lexware.
Entsprechende Leistungen können aber jeweils als gesonderter Auftrag vereinbart werden.

7)       Das Urheberrecht an meinen Werken insbesondere an erstellter Software, erarbeiteten Dokumentationen, Anleitungen oder Schulungsmaterialien oder bezüglich realisierter Web-Inhalte, Web-Programmierung oder Web-gestaltung behalte ich mir vor.
Für Schäden durch Anwendung solcher Unterlagen wie z.B. durch Fehlinterpretationen oder abweichende Voraussetzungen kann ich nicht haften. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten zurück.

8)       Die Lieferung erfolgt nach Absprache mit Ihnen. Als Lieferfrist gelten allgemein 10 Werktage ab Auftragseingang außer bei ausdrücklich abweichender Vereinbarung oder bei Lieferverzug des Vorlieferanten.

9)       Für Aufträge ab 2000,00 € netto gewähre ich auf Nachfrage bei Zahlungseingang innerhalb 5 Werktagen Skonto von 2%.

10)   Wiederrufsrecht nach Fernabgabegesetz §3 (2)
"(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden. "



Stand: Halle (Saale), 01.06.2010

Horst Dieter Göllnitz - Ihr PC-Notarzt

EDV-Beratung und Service
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