Wie werden innergemeinschaftliche sonstige Leistungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) ausgegeben?
Gesetzliche Änderungen im Bereich der Finanzbuchhaltung: Änderung zur Meldefrist für die Zusammenfassende Meldung (ZM).
Die Zusammenfassende Meldung muss auf elektronischem Weg an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Verfahren ist die Zuteilung einer Teilnehmernummer. Wo finde ich das Antragsformular?
Welche Voraussetzungen müssen für den Ausweis der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfüllt sein?
In welchen Fällen ist die Zusammenfassende Meldung für den Zeitraum eines Monats zu übertragen? Wie ermitteln Sie die Bemessungsgrundlage um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen?
In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass das Programm nach dem Update auf die Version 2011 die Zusammenfassende Meldung nicht korrekt ausfüllt.
Die Übertragung der Zusammenfassenden Meldung muss ab dem Wirtschaftsjahr 2007 auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Für die Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern steht im Menü Extras - Elster ein Assistent zur Verfügung.
Die Übertragung der Zusammenfassenden Meldung muss ab dem Wirtschaftsjahr 2007 auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Für die Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern steht im Menü Extras - Elster ein Assistent zur Verfügung.
Lexware buchhalter pro ist verfügbar. Hier finden Sie Informationen zu den Neuerungen im Programm.
Gutschriften für Rücksendungen und Sachmängel werden in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erst zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, in dem die Minderung eintritt. Wie wird korrekt gebucht?
Der Gesetzgeber überlässt dem Unternehmer die Wahl zum monatlichen Übertrag der ZM, auch wenn die Bemessungsgrundlage von 100.000 EUR in keinem der zu prüfenden Zeiträume überschritten ist.
Nicht steuerbare innergemeinschaftliche sonstige Leistungen sind ab 01.01.2010 in der Umsatzsteuer Voranmeldung (USt-VA) und in der Zusammenfassenden Meldung auszuweisen.
Zahlungseingänge mit Abzug von Skonto werden in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erst zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, in dem die Minderung eintritt. Wie wird korrekt gebucht?
Erlöse aus Lieferungen an Unternehmer im EU-Ausland mit einer USt. ID-Nummer müssen über die Zusammenfassende Meldung (ZM) gemeldet werden. In der ZM ist die USt. ID-Nummer des Erwerbers und die Bemessungsgrundlage anzugeben.
Aktualisierung August 2010
Mit der Aktualisierung erhalten Sie das neue Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung (ZM). Ihr Programm wird auf die Version 2010 - V10.60 aktualisiert. Prüfen Sie dies nach der Installation über das Menü ? - Info.
Zum Download